
Symbolbild / K.I. generiertes Bild
In Vorbereitung des neuen B-Plans Nr. 89 hat die Stadt auch verschiedene Berichte zu Umwelt, Artenschutz und Klima in Auftrag gegeben. Die Berichte finden sich hier.
Unsere Meinung dazu im Folgenden:
Umweltgutachten und Klimaresilienz
Das Umweltgutachten stellt mehrfach die besondere Bedeutung von Klima- und Umweltaspekten für das Plangebiet heraus. Hervorgehoben werden insbesondere:
- Hitzebelastung: Die Bebauung im Quartier trägt zur Aufheizung bei; eine
Verschärfung durch weitere Versiegelung soll nach dem Gutachten vermieden werden. - Frischluftzufuhr: Das Plangebiet liegt am Übergang zum Feldrand, wo
nächtliche Kaltluftströme in die bestehende Wohnbebauung hineinwirken.
Dieser natürliche Luftaustausch trägt erheblich zur Verbesserung des
Stadtklimas und zur Reduzierung von Hitzestress bei. - Durchgrünung: Begrünte Freiflächen, Bäume und Gärten sind nachweislich ein wichtiger Faktor für Kühlung, Versickerung und die Erhaltung der ökologischen Vielfalt.
Der Umweltbericht beschreibt insbesondere die Grundstücke in Feldrandlage als wichtige Kaltluftschneisen und Hitzepuffer. Wie wir schon an anderer Stelle dargelegt haben, sieht der neue B-Plan Nr. 89 ausgerechnet hier eine überproportionale Verdichtung vor. Dies bedeutet eine planerische Entscheidung gegen die eigene Datengrundlage.
An den Feldrändern, die bisher durch eine offene Bebauung mit Gärten und Grünflächen geprägt sind, soll nun eine maximale Bebauung ermöglicht werden. Somit wird der bestehende „Gradient“ in der Höhe der Gebäude und im Verhältnis von Grünflächen zu bebauten Flächen vom Rand des Viertels zum Kern aufgehoben.
Dadurch werden gerade jene Bereiche versiegelt, die im Umweltgutachten ausdrücklich als klimatisch sensibel eingestuft werden.
In anderen von der Stadt aufgestellten Bebauungsplänen – zum Beispiel im Bebauungsplan Nr. 86 „Südwestlich des Westrings“ – sind durchaus zahlreiche städtische Grünflächen vorgesehen. Zwar handelt es sich hierbei um ein völlig neues Baugebiet, doch auch in bereits bestehenden Bebauungen sind Begrünungen möglich und halten wir angesichts zunehmender Hitzeereignisse und Wasserknappheit für einen zukunftsfähigen Bebauungsplan für zwingend erforderlich.
Eine solche Begrünung würde zudem den derzeit diskutierten Plänen, Seligenstadt zur „Schwammstadt“ zu entwickeln, Rechnung tragen.
Im Planungsgebiet wären unter anderem folgende umsetzbare Maßnahmen denkbar:
- Straßenbäume: Neupflanzungen mit größeren Baumrigolen für
ausreichenden Wurzelraum, Belüftung und Bewässerung. - Grüne Mittelstreifen und Verkehrsinseln: Bepflanzung mit Stauden,
Gräsern oder Sträuchern anstelle von Asphalt. - Begleitgrün an Straßenrändern: Böschungen, Pflanzstreifen, Staudenbeete.
- Baumscheiben-Aufwertung: Größere Baumscheiben mit
wasserdurchlässigem Boden, Sitzgelegenheiten und Staudenpflanzung. - Entsiegelung und Oberflächenbegrünung: Aufbrechen von Asphalt,
Pflasterrasen, Schotterrasen oder wassergebundene Decken. - Sickersteine / Ökopflaster: Versickerungsfähige Beläge für Gehwege,
Parkstreifen und Plätze. - „Grüne Plätze“: Umbau steiniger Plätze zu Mischflächen mit
Baumpflanzungen, Grüninseln und Wasserflächen. - Kleine Grüninseln auf Restflächen oder ehemaligen Parkplätzen.
- Mulden-Rigolen-Systeme neben Gehwegen zur Aufnahme von
Regenwasser. - Baumrigolen, die Straßenbäume gezielt mit Regenwasser versorgen.
- Offene Rinnen oder Bäche, integriert in die Straßenraumgestaltung.
- Begrünte Versickerungsflächen auf öffentlichen Plätzen.
- Retention und Kühlung: Kombination von Pflanzflächen mit Wasserflächen,
z. B. zur Anlage „kühler Straßen“. - Vertikale Begrünung an Lärmschutzwänden oder Stützmauern.
Die Tatsache, dass seitens der Stadt keine einzige zusätzliche Begrünungsmaßnahme vorgesehen ist und lediglich auf die bestehenden wenigen städtischen Grünflächen in teilweise schlechtem Zustand verwiesen wird, stellt einen erheblichen Widerspruch zwischen Gutachten und Planung dar und verletzt die Pflicht zur sachgerechten Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB).

Umweltgutachten und Artenschutz
Der Umweltbericht weist auf das Vorkommen geschützter Arten hin, beschränkt sich jedoch auf eine pauschale Einschätzung.
Beispiel Mehlschwalben:
Im Artenschutzgutachten heißt es unter Punkt 5.1.2 (Hervorhebung von uns):
Als reine Nahrungsgäste im Untersuchungsgebiet wurden die Rauchschwalbe und Mehlschwalbe identifiziert. Da im Gebiet keine erkennbar essentiellen Nahrungshabitate für diese Arten vorhanden sind, kann eine artspezifische Prüfung entfallen.
Hinweise auf ein Brutvorkommen der Mehlschwalbe ergaben sich im Zuge der Begehungen nicht, allerdings konnten nicht alle Gebäude vollständig eingesehen werden. Sollten im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens Hinweise auf Nester der Mehlschwalbe (Nester, Nestabdrücke an Fassaden) festgestellt werden, so ist eine Kompensation bei Wegfall von Nistmöglichkeiten durchzuführen (K 01).
Diese Einschätzung überrascht uns Anwohner, kann man doch in sommerlichen Abenden regelmäßig jagende Fledermäuse und Schwalben beim Flug beobachten.
Wir können diese Einschätzung im Gutachten nicht nachvollziehen. Schon ein kurzer „Rundgang“ mittels Google Street View offenbart eine ganze Reihe von potentiellen Rückzugsgebieten für Schwalben und Fledermäuse, alle von der Straße aus einsehbar:

Quelle: Google Street View
Wir wissen natürlich nicht, ob diese (und andere) Stellen als Nistplätze genutzt werden. Dazu müsste man eine genauere Untersuchung durchführen. Was wir aber bemängeln ist, dass ebensowenig das Gutachten allein aufgrund sehr allgemeiner Betrachtungen (und anscheinend in Unkenntnis der Verhältnisse vor Ort) Nistplätze von vornherein ausschließt.
Sollten Sie Nistplätze im Plangebiet identifiziert haben, können Sie sich gerne an uns wenden (buergerdialog89@gmail.com), damit wir einen Eindruck bekommen, ob die Einschätzung im Artenschutzgutachten zutrifft oder voreilig war.
Beispiel Fledermäuse:
Das Artenschutzgutachten stellt unter Punkt 3.2 fest:
Es ist davon auszugehen, dass der Baum- und Gebäudebestand im Plangebiet potentielle Spalten und Höhlen aufweist, sodass sicher die Zwergfledermaus, wahrscheinlich auch die Kleine Bartfledermaus und die Breitflügelfledermaus vorkommen.
Im Umweltbericht heißt es zu diesem Punkt auf S. 42:
Das Plangebiet weist durch den Gebäude- und Baumbestand potentielle Habitatmöglichkeiten für Fledermäuse auf. Der Gebäudebestand weist Quartierspotential für Fledermäuse auf. Da es sich bei den Gebäuden allerdings um Gebäude vergleichsweise geringeren Alters handelt, ist nicht mit einer hohen Anzahl von Quartieren zu rechnen. Auch ist ein Vorhandensein von frostfreien Quartieren zum Überwintern für Fledermäuse aufgrund der Gebäudestruktur unwahrscheinlich. Es ist dementsprechend von einer überwiegenden Nutzung des Gebäudebestands als Sommerquartier von Fledermäusen auszugehen.
Auch diese Einschätzungen erwecken erneut den Eindruck, dass hier lediglich Annahmen getroffen wurden und keine echten Bestandserhebungen durchgeführt wurden. Dabei wäre dies unter Zuhilfenahme des örtlichen Fledermausvereins ohne große Kosten möglich gewesen.
So hat die örtliche Arbeitsgemeinschaft Fledermaus- und Amphibienschutz Seligenstadt und Mainhausen (AgFA) in den letzten Jahren im unmittelbar an den Südring angrenzenden Wald- und Wiesengebieten, nämlich zwischen Südring und Königssee Zellhausen, erhebliche und stetig wachsende Fledermausbestände beiderseits der Umgehungsstraße nachweisen können.
Eine stichprobenhafte Einzelmessung von Herrn Hartmut Müller von der AgFA am 27.06.2025 im Planungsgebiet führte überraschend zum Nachweis zahlreicher Fledermausarten im Viertel:
- Breitflügelfledermaus
- Großer Abendsegler
- Zwergfledermaus
- Mückenfledermaus
- und Großes Mausohr (Originalartikel siehe hier).

Quelle: AgFA.
Hierbei gilt insbesondere die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) laut „Roter Liste“ als Kategorie 3 = „gefährdet und besonders schützenswert“.
Wir stellen daher die Frage: Warum flossen die Erkenntnisse der AgFA nicht in das Gutachten ein? Warum beschränkte man sich auf eher theoretische Betrachtungen als ganz konkrete Messungen durchzuführen? Welchen Wert hat das Umweltgutachten insgesamt, wenn sich schon mit wenig Aufwand solche Widersprüche identifizieren lassen?
Beispiel Haselmaus
In Bezug auf die Haselmaus heißt es im Umweltbericht auf S. 44:
Aufgrund der Lage des Geltungsbereichs innerhalb der Ortslage von Seligenstadt ohne Anschluss an Waldbestände kann ein Vorkommen der streng geschützten Haselmaus (Muscardinus avellanarius) im Plangebiet ausgeschlossen werden.
Diese Einschätzung überrascht. Das Planungsgebiet grenzt westlich direkt
an den ausgetrockneten Breitenbach. Die Uferbereiche sind von busch- und
strauchreichem Bewuchs, darunter Haselnusssträucher, geprägt, die nahtlos in Feldrandgehölze übergehen.

Typische Landschaft in der sich die Haselmaus wohl fühlt. (Quelle: Deutsche Wildtierstiftung)

Feldrandlage am Breitenbach, geprägt durch Naturhecken und Büsche. (Quelle: Umweltbericht der Stadt Seligenstadt, Abbildung 27).
Diese Strukturen entsprechen den bekannten Habitatansprüchen der Haselmaus: Hecken, Feldgehölze und strukturreiche, lineare Biotope werden aktiv als Nahrungs- und Bewegungsräume genutzt. Ein Vorkommen kann daher nicht allein aufgrund theoretischer Betrachtungen ausgeschlossen werden. Eine Erhebung vor Ort, z.B. über den Nachweis von Haselnüssen mit charakteristischen Bissspuren könnte hier zu Aufklärung beitragen und scheint uns zwingend notwendig zu sein.
Im Ergebnis der Gutachten sieht der Bebauungsplan keine konkreten städtischen Ausgleichsflächen vor; lediglich die einzelnen Bauherren sollen ggf. dafür Sorge tragen, dass beim Wegfall von eventuellen Quartieren ein adäquater Ausgleich stattfindet.
Und genau hier liegt die Gefahr, nicht zuletzt für zukünftige Bauherren: Das Risiko eine geschützte Art zu finden, wird vollständig auf die Bauherren und Grundstücksbesitzer abgewälzt. Die Folge ist ein Interessenskonflikt und ein unabschätzbares Risiko für jedes Bauvorhaben.
Wir fordern, dass auch die Stadt ihren Beitrag zum Erhalt der vorhanden seltenen Fauna und Flora leistet. Dazu wäre aber eine deutlich tiefergehende Analyse vor Ort notwendig und nicht nur oberflächliche Begehungen oder theoretische Betrachtungen aufgrund offensichtlich unzureichender Kenntnisse der Gegebenheiten vor Ort.

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