
Symbolbild / K.I. generiertes Bild (ChatGPT)
Am 15. März 2026 sind bekanntlich Kommunalwahlen in Hessen. Diesen Termin habe ich zum Anlass genommen die Fraktionen im Seligenstädter Stadtparlament anzuschreiben, wie sie sich nun eigentlich zum B-Plan Nr. 89 „Südring“ – Projekt der Stadt positionieren wollen.
Schließlich ist es vielleicht für den einen oder anderen betroffenen Bürger mitentscheidend wo er am 15. März sein Kreuzchen setzen wird.
Ich habe daher folgende Anfrage an die Fraktionen der CDU, FDP, SPD, B90/Die Grünen und FWS gerichtet:
Liebe Fraktion der […],
am 15. März 2026 finden bekanntlich die Kommunalwahlen in Hessen statt. Wir als Bürgerinitiative interessieren uns daher besonders dafür, wie sich die Fraktion […] zu den Planungen der Stadt zur Neuaufstellung des B-Plans Nr. 2 in den B-Plan Nr. 89 positioniert. Für uns Bürger wird es von entscheidender Bedeutung sein, wie wir am Wahltag unser Kreuz setzen.
Aus diesem Grund haben wir die folgende Umfrage ins Leben gerufen, bei der wir allen Fraktionen, die bislang im Stadtparlament vertreten sind, die Gelegenheit geben, sich zu diesem Thema zu äußern.
Ihre Antwort wird auf unserer Homepage Dialog89.de für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sichtbar veröffentlicht.
Mit der Beantwortung dieser E-Mail stimmen Sie gleichzeitig der Veröffentlichung ihrer Reaktion auf unserer Website zu.
Wir hoffen, dass Sie diese Gelegenheit zum direkten Austausch mit den betroffenen Bürgern nutzen und damit nicht zuletzt auch für mehr Transparenz in der Kommunalpolitik und Bürgernähe sorgen.
Vielleicht tragen Sie auf diese Weise sogar dazu bei, der allgemeinen Politikverdrossenheit entgegenzuwirken, ein Ziel, das wir wohl alle teilen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Nachfolgenden die Antworten der Parteien.
Stellungnahme der FDP-Fraktion
Stellungnahme der SPD-Fraktion
Stellungnahme der FWS-Fraktion
Stellungnahme der Fraktion B90/Die Grünen
Stellungnahme der CDU-Fraktion

FDP-Fraktion
Die FDP antwortete per Brief.


Unsere Einordnung der FDP-Stellungnahme
Kurz gesagt
Die FDP-Fraktion unterstützt die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 89 und folgt weitgehend der Argumentation der Stadtverwaltung. Als Regierungsfraktion (gemeinsam mit der CDU) trägt sie die politische Verantwortung für die Verwaltung und die Planungsentscheidungen. Die Stellungnahme betont vor allem die rechtliche und formale Notwendigkeit einer Neuplanung.
Positiv sehen wir
- Betonung der Notwendigkeit eines rechtssicheren und aktuellen Bebauungsplans.
- Anerkennung, dass es im Gebiet städtebauliche Fehlentwicklungen gegeben hat.
- Signalisiert Gesprächsbereitschaft bei konkreten Bürgeranregungen.
Kritisch sehen wir
- Übernahme der Verwaltungsdarstellung, dass die Vielzahl von Befreiungen den alten Bebauungsplan entwertet hat, ohne öffentlich nachvollziehbare Nachweise.
- Aussage zur Rechtswirksamkeit des alten Plans ohne veröffentlichtes Rechtsgutachten.
- Unsere inhaltliche Kritik an Umwelt- und Verkehrsgutachten wird nicht aufgegriffen. Man verweist lediglich auf die schon vorliegenden Gutachten.
- Aussage, Bürgeranregungen seien geprüft und abgewogen, bleibt ohne konkrete Beispiele für tatsächlich umgesetzte Vorschläge.
Nicht behandelt werden in der Stellungnahme
- Konkrete Aussagen zu Bauhöhen und Baudichte.
- Behandlung des heterogenen Baugebietes 1.
- Detaillierte Abwasser- und Starkregenproblematik.
- Verkehrsbelastung durch Neubauten und Verdichtung.
- Klimatische Auswirkungen stärkerer Verdichtung.
Bedeutung für uns Anwohner
Die FDP-Fraktion folgt formal der Verwaltungslinie und befürwortet die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 89. Konkrete inhaltliche Leitlinien zur Ausgestaltung des neuen Plans werden nicht benannt. Für Bürger bleibt daher offen, in welchem Umfang kritische Punkte aus der Anwohnerschaft tatsächlich in die weitere Planung einfließen.

SPD-Fraktion
Die Stellungnahme vom 28.01.2026 (eingetroffen am 08.02.2026):
Sehr geehrte Damen und Herren,
die SPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Seligenstadt nimmt zum Bebauungsplan Nr. 89 wie folgt Stellung:
Aus Sicht der SPD-Fraktion ist die Neuaufstellung eines Bebauungsplans für das betroffene Gebiet zwingend erforderlich. Der bislang geltende Bebauungsplan hat durch eine Vielzahl von Ausnahmen und Befreiungen seine steuernde Wirkung weitgehend verloren. Eine verlässliche planungsrechtliche Grundlage zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung ist
damit nicht mehr gegeben. Gleichzeitig ist festzustellen, dass sich der Charakter des Gebiets durch ungeregelte Neubauten und bauliche Veränderungen in den vergangenen Jahren zunehmend verändert hat. Ein neuer Bebauungsplan ist daher notwendig, um eine geordnete
städtebauliche Entwicklung gemäß § 1 BauGB wieder sicherzustellen.
Das sogenannte Gebiet 1 erscheint in seiner derzeitigen Abgrenzung als sehr heterogen. Aus fachlicher Sicht halten wir eine weitere Untergliederung dieses Bereichs für sinnvoll, um den unterschiedlichen städtebaulichen Strukturen besser Rechnung zu tragen. Insbesondere im Übergangsbereich zum Feldrand sollte weiterhin eine flache Bebauung festgesetzt werden,
um die Funktion dieses Bereichs für die Frischluftzufuhr und das lokale Klima dauerhaft zu sichern.
Nachverdichtung wird von der SPD-Fraktion grundsätzlich als ein wichtiges Instrument der Innenentwicklung anerkannt. Für das Plangebiet halten wir jedoch ausschließlich eine maßvolle Nachverdichtung für vertretbar. Ein Umfang von etwa 10–20 % erscheint aus unserer Sicht angemessen, sofern die städtebauliche Verträglichkeit gewahrt bleibt und die vorhandene Infrastruktur berücksichtigt wird.
Ein zentraler Aspekt ist zudem die Abwasser- und Entwässerungssituation im Plangebiet. Bereits in der Vergangenheit kam es in diesem Bereich zu Problemen mit Überlastungen der Kanalisation, insbesondere bei Starkregenereignissen. Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der prognostizierten Zunahme solcher Ereignisse besteht hier ein erheblicher Handlungsbedarf.
Dabei ist klarzustellen, dass Maßnahmen zur Erneuerung oder zum Ausbau der Kanalisation nicht Gegenstand eines Bebauungsplans sind. Gleichwohl kann und sollte der Bebauungsplan einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der bestehenden Infrastruktur leisten. Positiv bewerten wir daher die vorgesehene Regelung, wonach bei Neubauten sowie bei erheblichen baulichen Veränderungen das anfallende Niederschlagswasser auf den Grundstücken zu versickern ist und nicht mehr in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird.
Diese Festsetzung entspricht den Grundsätzen einer nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung und leistet einen wirksamen Beitrag zur Reduzierung von Überlastungen des Kanalsystems. Ergänzend hierzu halten wir – außerhalb des Bebauungsplanverfahrens – weitere Maßnahmen wie den Bau zusätzlicher Regenrückhaltebecken sowie eine Ertüchtigung des Breitenbachs für prüfenswert.
Darüber hinaus spricht sich die SPD-Fraktion für eine deutliche Stärkung des
Straßenbegleitgrüns im Plangebiet aus. Eine erhöhte Durchgrünung trägt zur Verbesserung des Stadtklimas, zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität sowie zur Förderung der Biodiversität bei. Gleichzeitig leisten unversiegelte Flächen einen wichtigen Beitrag zur Regenwasserrückhaltung und damit zur Entlastung der Kanalisation.
Zusammenfassend unterstützt die SPD-Fraktion die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 89, sofern die genannten Punkte im weiteren Verfahren angemessen berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Fuchs und Marius Müller
Fraktionsvorsitzende
SPD-Fraktion Seligenstadt.

Unsere Einordnung der SPD-Stellungnahme
Kurz gesagt
Die SPD-Fraktion unterstützt die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 89 grundsätzlich, formuliert jedoch einige kritische Hinweise. Als Oppositionsfraktion ist die SPD inhaltlich unabhängiger von der Verwaltung und kann daher Punkte aufgreifen, die die Bürgerinitiative seit Langem kritisch sieht. Die Stellungnahme unterstreicht die Notwendigkeit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, mahnt aber an, dass konkrete Ausgestaltung und Berücksichtigung der Infrastruktur entscheidend sind.
Positiv sehen wir
- Anerkennung der heterogenen Strukturen im Baugebiet 1 und Forderung nach einer kleinteiligeren Regelung.
- Anerkennung der Problematik bei Abwasser und Entwässerung; das Problem wird als relevant benannt.
- Betonung von Nachverdichtung als Instrument der Innenentwicklung, jedoch nur in maßvollem Umfang (10–20 %).
- Forderung nach mehr Straßenbegleitgrün und unversiegelten Flächen, um Klima, Biodiversität und Regenwasserrückhalt zu fördern.
Kritisch sehen wir
- Die Stellungnahme geht nicht auf das Verkehrsaufkommen ein.
- Es gibt keine konkreten Vorgaben, wer die Umsetzung der Klimaanpassungs- oder Infrastrukturmaßnahmen verantwortet.
- Die SPD setzt auf die Vorgaben des B-Plans Nr. 89, ohne die bisher vorgebrachte Kritik an den Gutachten im Detail aufzugreifen.
Nicht behandelt werden in der Stellungnahme
- Konkrete Aussagen zur Bebauungshöhe und -dichte im Detail.
- Detaillierte Maßnahmen zur Vermeidung von Starkregen- und Überschwemmungsschäden.
- Konkrete Umsetzung von Vorschlägen der Bürgerinitiative zu Grünflächen und Freiräumen.
Bedeutung für uns Anwohner
Die SPD-Fraktion erkennt viele zentrale Probleme an und signalisiert, dass eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung der Infrastruktur erfolgen sollte. Ob die geplanten Maßnahmen des B-Plans Nr. 89 ausreichen, bleibt unklar. Die Stellungnahme gibt jedoch Anwohnern einen gewissen Spielraum, dass ihre Kritik zumindest auf politischer Ebene wahrgenommen wird.

FWS-Fraktion
Die E-Mail der FWS-Fraktion (zugegangen am 18. Februar):
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Fraktion der Freien Wähler Seligenstadt begrüßen den Vorstoß der Bauverwaltung den Bebauungsplan für das Gebiet „Südring“ zu überarbeiten bzw. neu aufzustellen, da die ausgesprochenen Befreiungen aus der Vergangenheit den Textfestsetzungen des ursprünglich aufgestellten Bebauungsplans Nr. 2 widersprechen und aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes künftige Befreiungen nicht abgelehnt werden könnten.
Zur Neufassung des Bebauungsplans hat sich die Stadt an Vorgaben des regionalen Flächennutzungsplans zu halten, der im Gegensatz zu den 60er Jahren eine höhere Nachverdichtung für die Kommunen im Speckgürtel Frankfurts vorsieht.
Wir befinden uns derzeit in der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung des Aufstellungsverfahrens, zu dem laut Verwaltung zahlreiche Eingaben, unter anderem auch von Ihrer Bürgerinitiative, vorliegen. Diese werden einzeln bewertet und transparent in öffentlichen Sitzungen diskutiert und beschlossen oder verworfen. Ebenso werden die Träger öffentlicher Belange, z.B. auch die Stadtwerke für den Bereich der Kanalisation, zu dem Entwurf gehört.
Wichtig ist für die FWS-Fraktion, dass durch den neuen Bebauungsplan eine übermäßige Verdichtung verhindert wird, um so den Charakter des Baugebiets aus dem Plan Nr. 2 so weit als möglich zu erhalten. Ein Instrument hierzu kann sein die Begrenzung der Anzahl von Wohneinheiten je Grundstück.
Weiterhin möchten wir den Erhalt der Spielplätze im Plangebiet sichergestellt wissen.
Begrüßt wird von uns außerdem die Vorgabe für Neubauten zur Nutzung der Dachflächen für PV-Anlagen bzw. Solaranlagen zur Brauchwassererwärmung.
Einer weiteren Untergliederung des im Plan ausgewiesenen Gebietes mit der Nr. 1 stehen wir offen gegenüber. Die Diskussionen im Fachausschuss zur Beurteilung der Eingaben werden hierzu sicher noch weitere Erkenntnisse bringen.
Wir gehen insgesamt davon aus, dass Allgemeininteressen aus den Planungsvorgaben und die vorgebrachten Einzelinteressen vernünftig miteinander abgestimmt und gegenseitig abgewägt werden und sind davon überzeugt, dass dies in einem sehr transparenten Verfahren in Seligenstadt erfolgen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Für die FWS-Fraktion
Matthias Rupp

Unsere Einordnung der FWS-Stellungnahme
Kurz gesagt
Die Fraktion der Freien Wähler Seligenstadt (FWS) unterstützt grundsätzlich die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 89 und folgt dabei in weiten Teilen der Argumentation der Bauverwaltung. Gleichzeitig signalisiert sie Offenheit für Anpassungen, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Untergliederung von Baugebiet 1 sowie auf Instrumente zur Begrenzung der Verdichtung. Insgesamt bleibt die Position jedoch abwartend und stark auf das laufende Verfahren und dessen Abwägungsprozess bezogen.
Positiv sehen wir
- Die FWS betonen ausdrücklich, dass eine übermäßige Verdichtung verhindert werden soll.
- Als mögliches Instrument wird die Begrenzung der Wohneinheiten pro Grundstück genannt.
- Offenheit gegenüber einer weiteren Untergliederung von Baugebiet 1, was unserem Vorschlag einer gestaffelten Bauweise entgegenkommt.
- Klare Aussage zum Erhalt der Spielplätze im Plangebiet.
- Unterstützung der PV- bzw. Solarnutzung auf Dachflächen bei Neubauten.
- Betonung eines transparenten Verfahrens mit öffentlicher Diskussion der Eingaben.
Kritisch sehen wir
- Die FWS übernehmen die Einschätzung der Verwaltung, dass der alte Bebauungsplan Nr. 2 aufgrund der Befreiungen faktisch nicht mehr tragfähig sei, ohne diese rechtliche Bewertung weiter zu hinterfragen.
- Die Argumentation stützt sich stark auf die Vorgaben des regionalen Flächennutzungsplans, ohne zu konkretisieren, welche Spielräume auf kommunaler Ebene dennoch bestehen.
- Konkrete Aussagen zu Verkehr, Abwasserproblematik oder klimatischen Auswirkungen der Verdichtung bleiben aus.
- Die Unterstützung für Anpassungen (z. B. Untergliederung Baugebiet 1) wird eher als „Offenheit“ formuliert, nicht als klare politische Zusage.
Nicht behandelt werden in der Stellungnahme
- Konkrete Aussagen zur zulässigen Gebäudehöhe.
- Detaillierte Lösungen zur Entwässerungs- und Starkregenproblematik.
- Konkrete Maßnahmen zur Verkehrssteuerung oder -begrenzung.
- Aussagen zur konkreten Ausgestaltung einer gestaffelten Bauweise (z. B. 1a–1c).
Bedeutung für uns Anwohner
Die FWS positionieren sich grundsätzlich planungsfreundlich, zeigen jedoch in einzelnen Punkten Bereitschaft zur Feinsteuerung – insbesondere bei der Frage der Verdichtungsbegrenzung und der Untergliederung von Baugebiet 1. Ob aus dieser Offenheit konkrete Änderungen am Bebauungsplan entstehen, hängt maßgeblich von den weiteren Beratungen im Fachausschuss und vom politischen Willen ab.

Fraktion B90/Die Grünen
Am 19. Februar erreichte uns die Stellungnahme der Grünen:
Sehr geehrte Mitglieder der Bürgerinitiative „Dialog 89″
vielen Dank für Ihre ausführliche Stellungnahme sowie die Möglichkeit, unsere Position zum Bebauungsplan Nr. 89 darzulegen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger so intensiv mit der städtebaulichen Entwicklung ihres Quartiers auseinandersetzen. Eine lebendige Beteiligungskultur ist für eine funktionierende Kommunalpolitik unverzichtbar.
Zunächst möchten wir betonen: Den Anlass für die Neuaufstellung des Bebauungsplans halten wir grundsätzlich für nachvollziehbar. In der Vergangenheit kam es zu einer Vielzahl von Befreiungen sowie zu rechtlich problematischen Beschlüssen. Zudem entspricht der Bebauungsplan aus dem Jahr 1964 in wesentlichen Teilen nicht mehr den heutigen Anforderungen an Flächennutzung, Wohnraumbedarf und nachhaltige Stadtentwicklung. Wenn wir innerstädtische Flächen nicht behutsam nachverdichten, entstehen an anderer Stelle neue Baugebiete am Stadtrand – mit zusätzlichem Flächenverbrauch, höherem Verkehrsaufkommen und weiterem Verlust wertvoller Freiräume. Aus unserer Sicht gilt daher die klare Priorität: unbebaute Grundstücke aktivieren, maßvoll nachverdichten, erst danach neue Baugebiete ausweisen.
Gleichzeitig teilen wir Ihre Einschätzung, dass Nachverdichtung nicht zulasten von Klima, Wasserhaushalt und Lebensqualität gehen darf. Für uns stehen folgende Punkte im Mittelpunkt:
1. Klimaanpassung und Grünstrukturen
Mehr Versickerungsflächen, weniger Versiegelung, eine durchgehende Grünachse vom Feld in Richtung Innenstadt sowie der Erhalt bzw. die Stärkung von Frischluftschneisen sind zentrale Ziele. Eine abgestufte Höhenentwicklung vom Feldrand in Richtung Quartiersmitte kann städtebaulich sinnvoll sein und sowohl den Charakter des Gebiets als auch klimatische Funktionen berücksichtigen. Gleichzeitig müssen Ausgleichsmaßnahmen – etwa gemeinschaftliche öffentliche Grünflächen – verbindlich mitgedacht werden.
2. Wassermanagement
Das Thema Starkregen ist real und wird uns künftig stärker beschäftigen. Allerdings sehen wir die Lösung nicht allein im Ausbau des Kanalnetzes, sondern vor allem in intelligenter Regenwasserbewirtschaftung: Entsiegelung, versickerungsfähige Beläge, Mulden- und Rigolensysteme sowie Zwischenspeicher im öffentlichen Raum sind zeitgemäße Instrumente. Hier erwarten wir von der Stadtverwaltung eine fachlich fundierte und transparente Planung.
3. Verkehr und öffentlicher Raum
Mehr Wohneinheiten bedeuten zwangsläufig mehr Verkehrsdruck. Dennoch halten wir es für richtig, den öffentlichen Raum nicht primär als Parkraum zu betrachten. Stellplätze sind grundsätzlich auf privaten Grundstücken nachzuweisen. Unser Ziel ist mehr Aufenthaltsqualität, sichere Wegebeziehungen – insbesondere für Kinder – sowie eine Reduzierung von Flächen, die ausschließlich dem ruhenden Verkehr dienen.
4. Differenzierte Planung statt pauschaler Lösungen
Die Frage einer möglichen Staffelung innerhalb des Gebiets – etwa zwischen Feldrand, mittleren Bereichen und dichter bebauten Zonen – ist aus unserer Sicht prüfenswert. Die konkrete Ausgestaltung liegt jedoch in der Verantwortung des Stadtplanungsamts. Hier erwarten wir eine nachvollziehbare Abwägung und transparente Begründung der gewählten Gebietszuschnitte.
5. Bürgerbeteiligung und Kommunikation
Unabhängig von der inhaltlichen Bewertung teilen wir die Kritik, dass frühzeitigere und intensivere Kommunikation hilfreich gewesen wäre. Formale Beteiligungsverfahren erfüllen zwar die gesetzlichen Mindestanforderungen, ersetzen aber nicht den offenen Dialog im Vorfeld grundlegender Planungen. Hier sehen wir für zukünftige Verfahren klaren Verbesserungsbedarf.
Abschließend möchten wir betonen: Unser Ziel ist weder eine pauschale Verhinderung noch eine unkritische Befürwortung der Neuaufstellung. Wir setzen uns für eine ausgewogene Lösung ein, die bezahlbaren Wohnraum ermöglicht, gleichzeitig Klimaresilienz stärkt, Grünstrukturen sichert und die Lebensqualität im Quartier erhält.
Wir danken Ihnen für Ihr Engagement und stehen für einen konstruktiven Austausch gerne zur Verfügung.
Mit grünen Grüßen
Silke Rückert & Frank Raupach
Fraktionsvorsitzende
Bündnis 90/Die GRÜNEN Seligenstadt

Unsere Einordnung der Stellungnahme der Grünen
Kurz gesagt
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hält die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 89 grundsätzlich für nachvollziehbar und unterstützt die Strategie einer maßvollen Nachverdichtung. Positiv ist, dass mehrere von uns angesprochene Themen — insbesondere Klima, Wasserhaushalt und Grünstrukturen — ausdrücklich aufgegriffen werden. Gleichzeitig bleiben viele Aussagen auf der Ebene von Prüfaufträgen und grundsätzlichen Zielsetzungen; konkrete Festlegungen oder verbindliche Zusagen enthält die Stellungnahme bislang nicht.
Positiv sehen wir
- Die Grünen erkennen ausdrücklich an, dass Nachverdichtung nicht zulasten von Klima, Wasserhaushalt und Lebensqualität gehen darf.
- Starkes Gewicht auf Klimaanpassung, Entsiegelung und Grünstrukturen im Quartier.
- Das Thema Starkregen wird als reales Zukunftsrisiko benannt.
- Unterstützung moderner Regenwasserbewirtschaftung (Versickerung, Mulden-Rigolen, Zwischenspeicher).
- Unsere Idee einer gestaffelten Höhenentwicklung vom Feldrand zur Quartiersmitte wird als städtebaulich sinnvoll und prüfenswert eingeordnet.
- Kritik an der bisherigen Kommunikationspraxis der Stadt und Forderung nach frühzeitigerem Dialog.
- Ziel, Aufenthaltsqualität und sichere Wege — insbesondere für Kinder — zu verbessern.
Kritisch sehen wir
- Die Grünen teilen grundsätzlich die Begründung für die Neuaufstellung und stellen die rechtliche Bewertung des alten Bebauungsplans Nr. 2 nicht infrage.
- Die Unterstützung für eine gestaffelte Bauweise bleibt unverbindlich („prüfenswert“) und ohne konkrete politische Forderung.
- Viele Aussagen verweisen auf die Verantwortung des Stadtplanungsamts, ohne eigene Leitplanken klar zu definieren.
- Die grundsätzliche Nachverdichtungsstrategie wird deutlich mitgetragen.
- Beim Thema Verkehr liegt der Schwerpunkt stark auf Reduzierung von Parkflächen im öffentlichen Raum, mögliche Belastungen für Anwohner werden kaum thematisiert.
Nicht behandelt werden in der Stellungnahme
- Konkrete Aussagen zu zulässigen Gebäudehöhen oder Geschosszahlen.
- Konkrete Position zur maximalen Verdichtung im Baugebiet 1.
- Detaillierte Aussagen zur Abwasser- bzw. Kanalproblematik im Bestand.
- Konkrete Aussagen zu möglichen Investorenmodellen oder Mehrfamilienhausstrukturen.
- Verbindliche politische Zusagen zur Umsetzung einer Gebietsstaffelung (z. B. 1a–1c).
Bedeutung für uns Anwohner
Die Grünen zeigen in wichtigen Umwelt- und Klimafragen ein hohes Problembewusstsein und stehen einzelnen unserer Vorschläge grundsätzlich offen gegenüber. Gleichzeitig unterstützen sie die strategische Richtung der Nachverdichtung und bleiben bei konkreten planungsrechtlichen Festlegungen zurückhaltend. Ob aus der signalisierten Offenheit tatsächlich spürbare Anpassungen am Bebauungsplan entstehen, wird wesentlich vom weiteren politischen Verfahren und den Detailentscheidungen im Fachausschuss abhängen.

Fraktion der CDU
Folgende Nachricht erreichte uns am 8. März:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder der Bürgerinitiative „Dialog 89“,
zunächst vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre Eingaben zum in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 89 „Südring“. Die Überarbeitung dieses Plans ist erforderlich, da der derzeit gültige Bebauungsplan Nr. 2 – mittlerweile über 60 Jahre alt – erhebliche Rechtsunsicherheiten aufweist. Zahlreiche Befreiungen, die im Laufe der Jahrzehnte erteilt wurden, haben dazu geführt, dass sich Baugenehmigungen längst nicht mehr an den ursprünglichen Festsetzungen orientieren, sondern an der bestehenden Umgebungsbebauung. Dies ermöglicht teilweise deutlich dichtere Bauweisen, als es ursprünglich vorgesehen war.
Um künftig wieder eine klare und rechtssichere Grundlage für Bauvorhaben zu schaffen, hat die Verwaltung eine Überarbeitung des Bebauungsplans vorgeschlagen. Der Entwurf der Planung – einschließlich aller Gutachten, der Begründung sowie der Beantwortung eingegangener Stellungnahmen – liegt Ihnen vor, sodass Sie die Entscheidungsgrundlagen transparent nachvollziehen können.
Wir haben das Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerinitiative „Dialog 89“ in der CDU-Fraktion intensiv diskutiert und dabei insbesondere die von Ihnen angesprochene Thematik der Bebauungshöhe im äußeren Bereich eingehend erörtert. Wir können Ihre Anliegen in diesem Punkt gut nachvollziehen und werden uns im Sinne der Bürgerinitiative dafür einsetzen, dass diese Frage im Rahmen der rechtlichen und planerischen Möglichkeiten berücksichtigt und behandelt wird. Ebenso werden wir uns im weiteren Verfahren die Anzahl der möglichen Wohneinheiten pro Grundstück genauer betrachten.
Der Entwurf des Bebauungsplans stellt ein erstes städtebauliches Rahmenwerk dar, das in die gesamtstädtische Entwicklung eingebettet werden muss. Dabei gilt es, sowohl die vorhandene Siedlungsstruktur als auch zukünftige Entwicklungsperspektiven zu berücksichtigen.
Zugleich sehen wir in der geplanten, maßvollen Verdichtung auch die Möglichkeit, künftigen Bauherren – insbesondere jungen Familien – den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern. Durch die Option, innerhalb eines Gebäudes eine oder mehrere Einheiten zu vermieten, kann eine Teilfinanzierung des Eigentums realisiert werden. Damit entsteht eine sozial ausgewogene und generationenfreundliche Entwicklung des Quartiers, die sowohl individuellen Wohnraum als auch eine nachhaltige Nachverdichtung ermöglicht.
Im Rahmen der Bauleitplanung steht es selbstverständlich allen Bürgerinnen und Bürgern offen, ihre Anregungen und Bedenken einzubringen. Über alle vorgetragenen Hinweise wird im Zuge des Abwägungsprozesses sorgfältig entschieden, bevor die Stadtverordnetenversammlung den abschließenden Satzungsbeschluss fasst und damit eine rechtssichere Grundlage für die künftige Bebauung schafft. Wir sehen diesen Prozess als Chance, die Interessen aller Betroffenen gemeinsam abzuwägen und eine städtebaulich ausgewogene Lösung zu erreichen.“
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Stephan Böhm
Fraktionsvorsitzender

Unsere Einordnung der Stellungnahme der CDU
Kurz gesagt
Die CDU-Fraktion unterstützt grundsätzlich die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 89 und folgt damit der Argumentation der Stadtverwaltung, dass der alte Bebauungsplan Nr. 2 aufgrund zahlreicher Befreiungen und seines Alters rechtlich unsicher geworden sei. Gleichzeitig signalisiert die CDU Verständnis für einzelne Anliegen der Bürgerinitiative – insbesondere hinsichtlich der Bebauungshöhen im äußeren Bereich sowie der möglichen Anzahl von Wohneinheiten pro Grundstück. Insgesamt bleibt die Stellungnahme jedoch eher allgemein formuliert und enthält keine konkreten Zusagen zu Änderungen am Entwurf.
Positiv sehen wir
Die CDU erkennt an, dass die Frage der Bebauungshöhen im äußeren Bereich des Plangebiets ein zentrales Anliegen der Anwohner ist und will sich dafür einsetzen, dass dieser Punkt im weiteren Verfahren berücksichtigt wird.
Auch die Anzahl möglicher Wohneinheiten pro Grundstück soll im weiteren Verlauf genauer betrachtet werden.
Die CDU hebt hervor, dass der Planungsprozess transparent sein soll und Bürgeranregungen im Abwägungsprozess berücksichtigt werden müssen.
Grundsätzlich wird signalisiert, dass die Bedenken der Bürgerinitiative in der Fraktion diskutiert wurden, was zeigt, dass unsere Argumente politisch wahrgenommen werden.
Kritisch sehen wir
Die CDU übernimmt weitgehend die Argumentation der Verwaltung, dass der alte Bebauungsplan Nr. 2 aufgrund zahlreicher Befreiungen seine Rechtssicherheit verloren habe, ohne diese rechtliche Einschätzung weiter zu hinterfragen.
Die geplante Nachverdichtung wird grundsätzlich positiv bewertet, insbesondere mit dem Argument, jungen Familien den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern.
Die Unterstützung für unsere Anliegen bleibt sehr allgemein formuliert („im Rahmen der rechtlichen und planerischen Möglichkeiten berücksichtigen“), ohne konkrete politische Forderungen oder Leitplanken.
Andere zentrale Kritikpunkte der Anwohner werden nicht ausdrücklich aufgegriffen.
Nicht behandelt werden in der Stellungnahme
- Konkrete Aussagen zu zulässigen Gebäudehöhen oder Geschosszahlen.
- Konkrete Aussagen zur Abwasser- und Starkregenproblematik im Gebiet.
- Konkrete Position zur Verkehrssituation oder möglichen Infrastrukturmaßnahmen.
- Konkrete Aussagen zur Staffelung des Baugebiets (z. B. 1a–1c) oder zur unterschiedlichen Behandlung von Feldrand und Quartiersmitte.
- Aussagen zu klimatischen Auswirkungen der Verdichtung oder zum Erhalt von Grünstrukturen.
Bedeutung für uns Anwohner
Die CDU signalisiert grundsätzlich Gesprächsbereitschaft und Verständnis für einzelne Anliegen der Bürgerinitiative, insbesondere bei der Frage der Bebauungshöhen und der möglichen Wohneinheiten pro Grundstück. Gleichzeitig unterstützt sie jedoch klar die grundsätzliche Richtung der Neuaufstellung und der vorgesehenen Nachverdichtung. Ob aus der formulierten Offenheit tatsächlich konkrete Änderungen am Bebauungsplan entstehen, wird daher maßgeblich davon abhängen, wie stark diese Punkte im weiteren politischen Verfahren – insbesondere im Fachausschuss und in der Stadtverordnetenversammlung – tatsächlich aufgegriffen werden.

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