Kritik der Bewohner am neuen Bebauungsplan Nr. 89

Kurz zusammengefasst:

Der neue Bebauungsplan Nr. 89 für unser Viertel sorgt bei vielen Anwohnerinnen und Anwohnern für Sorge. Wir erklären hier die zentralen Punkte unserer Kritik – leicht verständlich und nachvollziehbar.

1. Unzureichende Begründung der Neuaufstellung

Die Stadt begründet die Neuaufstellung vor allem damit, dass in der Vergangenheit zahlreiche Befreiungen erteilt wurden. Wir finden diese Argumentation nicht überzeugend. Der alte Bebauungsplan Nr. 2 von 1964 hat den Charakter unseres Quartiers insgesamt bewahrt. Die einzelnen Ausnahmen führten nur zu Einzelfällen, die nicht eine komplette Neuaufstellung rechtfertigen.

Nach geltendem Baurecht (§ 81 Abs. 3 BauGB) ist ein Bebauungsplan nur dann „erforderlich“, wenn die städtebauliche Entwicklung dies zwingend verlangt. Einzelne Befreiungen genügen dafür nicht.

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2. Ungleichbehandlung der Teilgebiete

Der neue Plan nivelliert die bisherige Staffelung der Häuser vom Feldrand bis zum Kern des Wohngebiets. Besonders südlich der Fontanestraße sollen Bereiche mit Einfamilienhäusern und Gärten massiv verdichtet werden, während andere Teilgebiete fast unverändert bleiben.

In manchen Bereichen würde die erlaubte Wohn- und Geschossfläche mehr als doppelt so hoch ausfallen, während andere Gebiete verschont bleiben. Das verstößt gegen das Gleichbehandlungsgebot und ignoriert die städtebauliche Eigenart des Quartiers.

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3. Wassermanagement

Der Umweltbericht weist auf ein erhöhtes Starkregenrisiko hin, gleichzeitig behauptet die Planbegründung, die Gefährdung für Menschen und Gebäude sei nicht gestiegen. Konkrete Vorsorgemaßnahmen seitens der Stadt fehlen. Stattdessen sollen die Anwohnerinnen und Anwohner das Risiko künftig selbst tragen.

Die weitere Versiegelung durch Nachverdichtung verschärft die Risiken zusätzlich. Wir befürchten, dass Starkregen in Zukunft erhebliche Schäden an Gebäuden verursachen könnte.

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4. Bodenschutz, Natur- und Klimamaßnahmen

Die Feldränder dienen als wichtige Frischluftschneisen, durchgrünte Flächen helfen beim Kühlen, Regenversickern und beim Schutz der Biodiversität. Die geplante maximale Verdichtung gerade dieser Bereiche widerspricht den eigenen Klima- und Regengutachten und vernachlässigt städtische Pflichten zum Schutz von Boden und Natur.

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5. Verkehr

Das Verkehrsgutachten basiert nur auf einer einzelnen Stichprobenmessung vom 29. Oktober 2024, außerhalb der üblichen Spitzenzeiten. Es berücksichtigt nicht, dass durch Nachverdichtung deutlich mehr Verkehr entsteht.

Engpässe durch Parkplatzmangel, Bring- und Holzeiten der Kitas, die Nutzung durch Freibad- und Sportbesucher sowie eingeschränkte Zufahrtsmöglichkeiten werden im Plan kaum beachtet. Ohne Anpassungen der Infrastruktur gefährdet die Nachverdichtung die Verkehrssicherheit, die Funktionsfähigkeit der Straßen und die Lebensqualität der Anwohner.

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