Kategorie: Begründung

  • Begründung der Neuaufstellung

    Die Stadt begründet die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 89 im Wesentlichen mit drei Argumentationssträngen: Städtebauliche Leitbilder Der alte Bebauungsplan Nr. 2 von 1964 sah eine klare Nutzungstrennung sowie eine restriktive bauliche Ausnutzung vor (eingeschossige Bauweise, niedrige GRZ/GFZ, Stellplatzpflicht). Diese Vorgaben waren bewusst gewählt, um am Siedlungsrand ein durchgrüntes, klimatisch günstiges Wohngebiet zu schaffen, das Erholungsqualität…