Schlagwort: Rechtsunsicherheit
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Kritik der Bewohner am neuen Bebauungsplan Nr. 89
Kurz zusammengefasst: Der neue Bebauungsplan Nr. 89 für unser Viertel sorgt bei vielen Anwohnerinnen und Anwohnern für Sorge. Wir erklären hier die zentralen Punkte unserer Kritik – leicht verständlich und nachvollziehbar. 1. Unzureichende Begründung der Neuaufstellung Die Stadt begründet die Neuaufstellung vor allem damit, dass in der Vergangenheit zahlreiche Befreiungen erteilt wurden. Wir finden diese…
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Anfragen an die Stadt
Symbolbild / K.I. generiertes Bild (ChatGPT) Hintergrund Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 89 „Südring“ hat die Stadt Seligenstadt mehrfach öffentlich darauf verwiesen, dass eine hohe Zahl von Befreiungen vom bisherigen Bebauungsplan Nr. 2 dazu geführt habe, dass dieser rechtlich nicht mehr tragfähig sei. In diesem Zusammenhang wurden unterschiedliche Zahlen genannt, teils etwa…
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Die aktuellen Pläne der Stadt
Symbolbild / K.I. generiertes Bild (ChatGPT) Die Stadt hat auf der Internet-Seite Bebauungsplan Nr. 89 „Südring“ ihre Planungen für den neuen B-Plan offengelegt. Die Begründung zum Bebauungsplan findet sich hier, die textliche Festsetzung befindet sich hier, der neue Bebauungsplan selbst findet sich hier. Das Planungsbüro KUBUS aus Wetzlar hat zu den Planungen ein Foliendeck erstellt,…
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Begründung der Neuaufstellung
Die Stadt begründet die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 89 im Wesentlichen mit drei Argumentationssträngen: Städtebauliche Leitbilder Der alte Bebauungsplan Nr. 2 von 1964 sah eine klare Nutzungstrennung sowie eine restriktive bauliche Ausnutzung vor (eingeschossige Bauweise, niedrige GRZ/GFZ, Stellplatzpflicht). Diese Vorgaben waren bewusst gewählt, um am Siedlungsrand ein durchgrüntes, klimatisch günstiges Wohngebiet zu schaffen, das Erholungsqualität…
